Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Schenkungen - Meldepflicht |
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Seit 1.8.2008 besteht keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Schenkungen über einem bestimmten Betrag sind jedoch meldepflichtig. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle
Die Meldepflicht besteht beim Erwerb von
In allen Fällen muss der Erwerber oder der Geschenkgeber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben. Nicht angezeigt werden müssen:
Zur Anzeige verpflichtet sind folgende Personen:
Die Frist für die Anzeige beträgt drei Monate ab dem Erwerb. Sie ist elektronisch an ein Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu übermitteln. |
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