Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Lohn- und Einkommensteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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(Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie uns bitte!) Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform 2022 wird die zweite Tarifstufe der Lohnsteuer von 35% auf 30% (ab Juli 2022) und dritte Tarifstufe von 42% auf 40% (ab Juli 2023) gesenkt. Aus diesem Grund wird für das Jahr 2022 ein Mischwert von 32,5% für die zweite Lohnsteuerstufe und für das Jahr 2023 ein Mischwert von 41% für die dritte Steuerstufe angewendet. Ab 2024 gilt die volle Senkung von 35% auf 30% Prozent und von 42% auf 40%. (Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 wurde zuvor der Steuersatz für die erste Tarifstufe von 25% auf 20% ab dem Jahr 2020 gesenkt.) Die Einkommensteuer (Steuersatz) beträgt wie folgt:
Berechnung der Einkommensteuer des Jahres 2023 nach der Praktikerformel
Berechnung der Einkommensteuer des Jahres 2022 nach der Praktikerformel
Berechnung der Einkommensteuer der Jahre 2020 und 2021 nach der Praktikerformel
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