Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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| Oktober 2026 | ||||||||||||||||||
| Höhere Zinsen durch EZB-Leitzinsanpassung | ||||||||||||||||||
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Anhebung des Basiszinssatzes durch EZB-Leitzinsentscheidung Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Erhöhung des Leitzinssatzes durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im September 2026 auch der Basiszinssatz von 1,53 % auf 2,03 % erhöht. Gesetzlicher Aufschlag und Freigrenze für Stundungszinsen Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
Bild: Illustrative Darstellung (KI-generiert) |
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Verwandte Themen: Basiszinssatz | Stundungszinsen | Aussetzungszinsen | Anspruchszinsen | Beschwerdezinsen | Umsatzsteuerzinsen |
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