site by klienten-info.at

Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


Bauernstraße 9, 4600 Wels
Tel: 0043 7242 353 88 | Fax: 0043 7242 353 88 - 15
kanzlei@maerzinger.at | www.maerzinger.at

Artikel zum Thema: Umsatzausfall

Suche


zurück | Artikel empfehlen
Februar 2021
Coronavirus: Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen - Beantragung ab 16.02.2021
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info
 

Betriebe, die von den coronabedingten Schließungen indirekt betroffen sind, können den Lockdown-Umsatzersatz II als Kompensation für ihren Umsatzausfall beantragen.

Welche Unternehmen haben Anspruch:

  • Unternehmen, die im November 2020 bzw. Dezember 2020 indirekt von den behördlichen Schließungen betroffen sind und
  • in einer oder mehreren durch diese Einschränkungen direkt betroffenen Branchen operativ tätig sind.
  • Indirekt betroffen sind Unternehmen, die mindestens die 50% Umsatzes mit Unternehmen machen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind oder mindestens 50% ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen im Auftrag Dritter erzielen und
  • während eines Zeitraums im November 2020 oder im Dezember 2020 in einer der in der Branchenkategorisierung angeführten Branchen tätig sind und
  • mindestens 40% Umsatzeinbruch im Vergleich zum Vorjahr (November/Dezember 2019) erlitten haben.

Wie hoch ist der Umsatzersatz:

  • Bis zu 80 % des ermittelten begünstigten Umsatzes (max. 800.000 €) können ersetzt werden.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes ergibt sich aus den zu ermittelnden Umsätzen und dem jeweiligen Prozentsatz, der gemäß der Branchenkategorisierung für die Branche heranzuziehen ist, der die begünstigten Umsätze überwiegend zuzuordnen sind.
  • Die Mindestauszahlungssumme beträgt 1.500 €, in Einzelfällen 2.300 €.

Antragstellung:

  • Die Beantragung ist ab 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 auf FinanzOnline möglich.
  • Die Beantragung erfolgt durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter
    (unter bestimmten Voraussetzungen kann der Antrag auch selbst gestellt werden zB: Umsatzersatz höchstens 5.000 €)

Liste der indirekt betroffen Branchen: https://umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/Branchenkategorisierung-Lockdown-Umsatzersatz-II-1.pdf

Richtlinie: https://www.umsatzersatz.at/wp-content/uploads/2021/02/VO-Lockdown-Umsatzersatz_Indirekt-Betroffene.pdf

Quelle und weitere Informationen: https://www.umsatzersatz.at/indirekt/

 

Bild: © Adobe Stock - studio v-zwoelf


Verwandte Themen:
Coronavirus | Umsatzersatz

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info