Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Dezember 2007 |
Rechtzeitige Geltendmachung der Sonderprämien zusammen mit den Steuererklärungen |
Kategorien: Klienten-Info , Landwirte-Info |
Für die Geltendmachung der Sonderprämien sind in den Steuererklärungen E1 bzw. K1 diese nicht nur in den betreffenden Kennzahlen anzuführen (vgl. Klienten-Info 8/2006), sondern auch die folgenden Formulare gleichzeitig beim Finanzamt einzureichen: |
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