Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Juli 2018 | Keine Kommunalsteuerpflicht bei betrieblicher Nutzung eines Firmenautos durch wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführer |
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Brennpunkt bei Betriebsprüfungen, aber vor allem bei Lohnabgabenprüfungen sind regelmäßig die Firmenautos von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern... Lesen Sie weiter... |
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