Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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November 2014 |
Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für Arbeitgeber |
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info |
Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.)
Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie Bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung können 20% der Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Zusätzlich steht ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) zur Verfügung. Alternativ zum Bildungsfreibetrag gibt es eine Bildungsprämie i.H.v. 6%. Bild: © gunnar3000 - Fotolia |
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