Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Februar 2011 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Sachbezugswerte für Dienstwohnungen ab 2011 | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Bekommt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber kostenlos oder verbilligt Wohnraum zur Verfügung gestellt, liegt oftmals ein steuerpflichtiger Sachbezug vor. Dies ist nicht der Fall, wenn die Dienstwohnung ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers in Anspruch genommen wird – ein Merkmal dafür ist, dass vom Arbeitnehmer (trotz Dienstwohnung) seine bisherige Wohnung beibehalten wird. Die Sachbezugswerte (mietrechtliche Richtwerte) sind vom jeweiligen Bundesland abhängig und belaufen sich für 2011 inklusive Betriebskosten (pro m2) wie folgt:
Bild: © Paul Bodea - Fotolia |
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