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Mag. Martina Märzinger
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August 2007
Keine Verlängerung der Pflichtversicherung durch Auszahlung der Überstundenguthaben im Gastgewerbe
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Ärzte-Info , Vermieter-Info
 

Die kollektivvertraglich geregelte Saisonverlängerung zwecks Verkürzung der Arbeitslosigkeit bei Auszahlung von Überstunden nach Ende der Saison, überschreitet laut VwGH 22.11.2006, 2004/08/0065 die Regelungsbefugnis nach § 2 ArbVG. Die Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen derartigen Verlängerungszeitraum ist damit rechtswidrig. Die ausbezahlten Überstunden sind vielmehr dem letzten Beitragszeitraum als laufender Bezug hinzuzurechnen.

Bild: © Frank Merfort - Fotolia


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