Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
Steuer-Info - Archiv
Aktuell | Archiv | Suche |
zurück | Artikel empfehlen |
Juni 2007 |
Kurz-Info: Steuerfreier Kostenersatz für Fahrerkarte |
Kategorien: Klienten-Info |
Steuerfreier Kostenersatz für Fahrerkarte Der Arbeitgeber ist laut OGH verpflichtet, dem Arbeitnehmer (LKW-/Autobus-Lenker) die Kosten für die Fahrerkarte in der Höhe von € 70,- zu vergüten. Laut BMF 14. März 2007 handelt es sich um einen Kostenersatz gem. § 26 Z 2 EStG, der zu keinen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkünften führt. Ausgaben des Arbeitnehmers für die Fahrerkarte sind regelmäßig keine Werbungskosten, weshalb auch allfällige Rückzahlungen von erhaltenen Vergütungen keine Werbungskosten darstellen. Bild: © Alterfalter - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info |