Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Juni 2007 |
Kostendeckung bei Freizeitunfällen |
Kategorien: Klienten-Info |
:: Rechtsgrundlagen - Unfallversicherung (AUVA) - Krankenversicherung (GKK) :: Kostentragung - Transport - Heilungskosten :: Vorsorgemaßnahmen Zur Abdeckung der weder von der AUVA noch der GKK übernommen Kosten ist der Abschluss einer privaten Versicherung zu empfehlen. Hiefür bietet sich eine Unfallversicherung, die Mitgliedschaft bei einem alpinen Verein, Beiträge an die Bergrettung etc. an. Die e-card im Reisegepäck ist eine Selbstverständlichkeit. Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia |
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