site by klienten-info.at

Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


Bauernstraße 9, 4600 Wels
Tel: 0043 7242 353 88 | Fax: 0043 7242 353 88 - 15
kanzlei@maerzinger.at | www.maerzinger.at

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Artikel empfehlen
Januar 2007
Kurz-Info: Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen
Kategorien: Klienten-Info
 

Auf Grund von § 47 Abs. 4 EStG, der für eine gemeinsame Versteuerung getrennt zufließender Pensionen eine Verordnungsermächtigung vorsieht, hat das BMF folgende Verordnungen erlassen: BGBl II Nr.: 55/2001, 384/ 2001 und 255/2006.
Ab 1. Jänner 2007 können anstelle der Steuerveranlagung, folgende Pensionsbezüge von jener bezugsauszahlenden Stelle, die den höheren steuerpflichtigen Bezug auszahlt, gemeinsam lohnversteuert werden:

  1. Pensionen nach ASVG, BSVG, GSVG, B-KUVG und BB-PG,
  2. Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis zum Bund,
  3. Ruhe(Versorgungs)bezüge i.S. des Bezügegesetzes und des Verfassungsgrichtshofgesetzes,
  4. Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis zu einem Bundesland oder der Gemeinde Wien,
  5. Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen sowie aus betrieblichen Kollektivversicherungen i.S. des § 18f VAG (Neu ab 2007).

Bild: © estima - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info