Mag. Martina Märzinger
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Januar 2007 |
Kurz-Info: Gemeinsame Versteuerung mehrerer Pensionen |
Kategorien: Klienten-Info |
Auf Grund von § 47 Abs. 4 EStG, der für eine gemeinsame Versteuerung getrennt zufließender Pensionen eine Verordnungsermächtigung vorsieht, hat das BMF folgende Verordnungen erlassen: BGBl II Nr.: 55/2001, 384/ 2001 und 255/2006.
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