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Mag. Martina Märzinger
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Dezember 2007
Kurz-Info: Jahresnetzkarte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info
 

Erhält der Dienstnehmer vom Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte mit uneingeschränktem Nutzungsrecht, so führt das zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn. Der Vorteil ist nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH 12.4.2007, VI R89/04, BB2007, 1604).

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