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Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


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Juli 2006
Kurz-Info: Sicherheitstüren als Sonderausgaben
Kategorien: Klienten-Info
 

Ausgaben für die Anschaffung von Sicherheitstüren können unter dem Titel "Wohnraumsanierung" als "Topf-Sonderausgaben" mit den entsprechenden Abzugsbeschränkungen geltend gemacht werden. Förderungen (z.B. in Wien 20% maximal aber € 400,- bei einflügeligen Türen bzw maximal € 800,- bei zweiflügeligen Türen; in NÖ 30% maximal aber € 1.000,-) kürzen den als Sonderausgaben absetzbaren Betrag. Weitere Informationen zur Förderung erhalten Sie in Wien bei der MA 50, Tel: 4000-74 860 bzw. bei entsprechenden Fachgeschäften.

Steuer-Tipp: Es kann sinnvoll sein, wenn der weniger verdienende Ehepartner und/oder derjenige, der keine anderen Sonderausgaben hat, die Kosten für die Sicherheitstür trägt.

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