Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Juni 2006 |
Kurz-Info: Steuerfreiheit von Schutzimpfungen für Mitarbeiter |
Kategorien: Klienten-Info |
Bietet der Arbeitgeber verbilligte oder kostenfreie Impfungen an, so stellen diese beim Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG einen steuerfreien Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Beim Arbeitgeber sind die Kosten (Betriebsarzt, Impfstoff) Betriebsausgaben. Bild: © photoGrapHie - Fotolia |
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