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Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


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Juni 2006
Kurz-Info: Steuerfreiheit von Schutzimpfungen für Mitarbeiter
Kategorien: Klienten-Info
 

Bietet der Arbeitgeber verbilligte oder kostenfreie Impfungen an, so stellen diese beim Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG einen steuerfreien Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Beim Arbeitgeber sind die Kosten (Betriebsarzt, Impfstoff) Betriebsausgaben.
Sofern allen Dienstnehmern die Möglichkeit einer kostenlosen Impfung geboten wird, ist dieser Vorteil als freiwillige soziale Zuwendung des Dienstgebers gemäß § 49 Abs. 3 Z 11 ASVG beitragsfrei. Weiters fallen auch weder KommSt noch DB/DZ an.

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