Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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März 2005 | ||||||||||||||||||||||||||
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Bankenzinssätze
Steuerrecht
Änderungen bei Anspruchszinsen durch AbgÄG 2004. Verzugszinsen :: Geschäftsverkehr Im beiderseitigen Unternehmergeschäft (8% über Basiszins) 9,47% :: Sozialversicherung Für rückständige SV-Beiträge ab 1. 1. 2005: 6,33% (2004: 6,57%) :: Arbeitsrecht Grundsätzlich ist der Zinssatz wie im Geschäftsverkehr 9,47% anzuwenden, sofern der Zahlungsverzug nicht auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht, diesfalls beträgt der Zinssatz nur 4%. Bild: © Paul Bodea - Fotolia |
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