Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Februar 2004 | ||||||||
Kurz-Info: Herabsetzung der Steuersätze bei der Kraftfahrzeugsteuer | ||||||||
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Wie bereits in der Jänner-Ausgabe berichtet, wurde mit 1. Jänner 2004 für LKW und Reisebusse über 3,5 Tonnen eine kilometerabhängige Maut eingeführt. Die Maut tritt an die Stelle der Straßenbenützungsabgabe und beträgt je nach Achszahl 13 Cent (Zwei-Achser) bis 27,3 Cent (Vier-Achser) pro Autobahn- oder Schnellstraßen-Kilometer. Gleichzeitig gelten ab dem 1. Jänner 2004 bei der Kraftfahrzeugsteuer niedrigere Steuersätze.
Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia |
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