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Februar 2004
Kurz-Info: Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten
Kategorien: Klienten-Info
 

Ab 1. Jänner 2004 wurde das Kinderbetreuungsgeld um 50% für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten erhöht. Gleichzeitig wurde die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 5.200,- angehoben.

Bild: © Paul Bodea - Fotolia


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