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Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


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November 2004
Kurz-Info: Antrag auf Rückzahlung vergeblich angehäufter Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
Kategorien: Klienten-Info
 

Personen, die nach dem 1. Jänner 1988 und vor dem 1. Jänner 2004 in Pension gegangen sind und mehr als 480 Versicherungsmonate erworben haben, können den Antrag auf Rückzahlung der für diese Zwecke eingezahlten Beiträge stellen. Die Rückzahlung erfolgt wertgesichert. Für Pensionen ab 2004 ist ein Antrag nicht erforderlich, weil gegebenfalls die Rückzahlung automatisch erfolgt.

Bild: © Thomas Francois - Fotolia


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