site by klienten-info.at

Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


Bauernstraße 9, 4600 Wels
Tel: 0043 7242 353 88 | Fax: 0043 7242 353 88 - 15
kanzlei@maerzinger.at | www.maerzinger.at

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Artikel empfehlen
Oktober 2004
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info
 

Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe, die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer ausbezahlt werden, sind als Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu qualifizieren und der Lohnsteuer zu unterziehen. Problematisch war oftmals eine exakte Zuordnung der in diesem Zusammenhang geleisteten Trinkgelder. Im Lohnsteuerprotokoll 2004 wird hiezu angeführt, dass der Arbeitgeber - sollten diese zum Zeitpunkt einer Lohnsteuerprüfung noch nicht versteuert worden sein - aufzufordern ist, eine exakte Zuordnung vorzunehmen. Kommt der Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, kann die Nachforderung in einem Pauschbetrag erfolgen. Darüber hinaus sind diese Trinkgelder in die DB-Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen. Bei Inkassokellnern, die die Trinkgelder an ihre Kollegen weitergeben, sollten hierüber Aufzeichnungen über die Aufteilung geführt werden. Anderenfalls sind diese zur Gänze beim Inkassokellner lohnzuversteuern. In diesem Fall können jedoch Werbungskosten vorliegen, wenn der Kellner auf Verlangen der Abgabenbehörde die Empfänger der weitergegebenen Trinkgelder exakt bezeichnen kann.

Bild: © Marc Dietrich - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info