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Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


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Mai 2004
Kurz-Info: Widmung einer Zahlung
Kategorien: Klienten-Info
 

Wurde bei einer Zahlung an das Finanzamt irrtümlich die Widmung unterlassen, kann künftig innerhalb von drei Monaten diese nachgeholt werden. Eine fehlende Widmung (z.B. Umsatzsteuer, lohnabhängige Abgaben etc.) würde sonst auf Saldo gehen und unter Umständen Zahlungsverzug auslösen.

Bild: © contrastwerkstatt - Fotolia


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