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Mag. Martina Märzinger
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April 2004
Kurz-Info: Buchnachweis
Kategorien: Klienten-Info
 

Bisher galt der Buchnachweis als materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung. Dies hat sich nun seit VfGH 12.12.2003, B 916/02 geändert. In diesem Erkenntnis wird die Aberkennung der Steuerfreiheit für eine Ausfuhrlieferung alleine wegen des fehlenden Buchnachweises als überschießend und mit dem Gleichheitssatz unvereinbar erklärt.

Bild: © Superingo - Fotolia


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