Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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April 2004 |
Kurz-Info: Buchnachweis |
Kategorien: Klienten-Info |
Bisher galt der Buchnachweis als materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung. Dies hat sich nun seit VfGH 12.12.2003, B 916/02 geändert. In diesem Erkenntnis wird die Aberkennung der Steuerfreiheit für eine Ausfuhrlieferung alleine wegen des fehlenden Buchnachweises als überschießend und mit dem Gleichheitssatz unvereinbar erklärt. Bild: © Superingo - Fotolia |
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