site by klienten-info.at

Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


Bauernstraße 9, 4600 Wels
Tel: 0043 7242 353 88 | Fax: 0043 7242 353 88 - 15
kanzlei@maerzinger.at | www.maerzinger.at

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Artikel empfehlen
April 2004
Kurz-Info: Vorletzter Stand im Getränkesteuerstreit
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info
 

Für die Rückerstattung der zu hoch abgeführten Getränkesteuer kommt es darauf an, ob diese an die Konsumenten überwälzt worden ist oder nicht. Dieser Umstand ist im Einzelfall zu prüfen. Wesentliche Beweismittel stellen die Kalkulationsgrundlagen des Abgabepflichtigen sowie Parteienvernehmungen dar. Ist es trotz Heranziehung aller möglichen Beweismittel nicht möglich eine exakte ziffernmäßige Berechnung des Rückerstattungsantrages durchzuführen, ist auch eine Schätzung in Betracht zu ziehen. (VwGH 4.12.2003,2003/16/0148.) Erst nach Prüfung des Einzellfalles wird mittels Bescheid festzustellen sein, ob und in welcher Höhe die bezahlte Getränkesteuer rückgezahlt wird.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info