Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
Steuer-Info - Archiv
Aktuell | Archiv | Suche |
zurück | Artikel empfehlen |
August 2003 |
Kurz-Info: Offenlegungspflicht |
Kategorien: Klienten-Info |
Das BMF vom 14.2.2003 stellt fest, dass keine Verpflichtung besteht, unaufgefordert dem Finanzamt maßgebliche Änderungen betreffend die Anpassung von Vorauszahlungen (steigende Einnahmen, sinkende Ausgaben) mitzuteilen. Bild: © Yanik Chauvin - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info |