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Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


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Mai 2003
Kurz-Info: Änderung bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge
Kategorien: Klienten-Info
 

:: Die Steuerfreiheit der lebenslänglichen Rente nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird auf eheähnliche Lebensgemeinschaften erweitert.

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Die Nachversteuerung für zu unrecht erstattete Einkommensteuer wird mit 25 % der auf die Zukunftsvorsorgeeinrichtung entfallenden Kapitalerträge festgesetzt. Ursprünglich war die Nachversteuerung mit 6 % vom Auszahlungsanspruch vorgesehen, was zu einem steuerverzerrenden Effekt geführt hätte.

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Das Mindestausmaß des Aktienanteiles sinkt von 60 % auf nunmehr 40 %.

Bild: © dusk - Fotolia


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