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Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


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Mai 2003
Kurz-Info: Privatanteil bei gemischter Computer-Nutzung
Kategorien: Klienten-Info
 

Bei Verwendung von Computern im Privathaushalt vertritt das BMF die Ansicht, dass der Privatanteil üblicherweise 40 % beträgt. Bei Glaubhaftmachung einer höheren betrieblichen/beruflichen Nutzung kann der Privatanteil auch geringer sein. Der Privatanteil ist sowohl für das Grundgerät als auch für sämtliche mit dem Betrieb im Zusammenhang stehenden Aufwendungen anzuwenden. Beispielsweise wird angeführt: Fax und Telefonweiche, Disketten, Drucker, Scanner sowie Fax- und Telefonanteile.

Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia


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