Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Mai 2003 |
Kurz-Info: Privatanteil bei gemischter Computer-Nutzung |
Kategorien: Klienten-Info |
Bei Verwendung von Computern im Privathaushalt vertritt das BMF die Ansicht, dass der Privatanteil üblicherweise 40 % beträgt. Bei Glaubhaftmachung einer höheren betrieblichen/beruflichen Nutzung kann der Privatanteil auch geringer sein. Der Privatanteil ist sowohl für das Grundgerät als auch für sämtliche mit dem Betrieb im Zusammenhang stehenden Aufwendungen anzuwenden. Beispielsweise wird angeführt: Fax und Telefonweiche, Disketten, Drucker, Scanner sowie Fax- und Telefonanteile. Bild: © Ljupco Smokovski - Fotolia |
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