site by klienten-info.at

Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


Bauernstraße 9, 4600 Wels
Tel: 0043 7242 353 88 | Fax: 0043 7242 353 88 - 15
kanzlei@maerzinger.at | www.maerzinger.at

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Artikel empfehlen
Mai 2003
Kurz-Info: Neuer Haftungstatbestand für Vorsteuern
Kategorien: Klienten-Info
 

§ 27 Abs. 9 UStG normiert mit Wirkung ab 2003 die Haftung des Unternehmers als Rechnungsempfänger für eine in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer, wenn der Rechnungsaussteller entsprechend seiner vorgefassten Absicht die Umsatzsteuer nicht entrichtet oder sich vorsätzlich außerstande gesetzt hat diese zu entrichten und der rechnungsempfangende Unternehmer bei Abschluss des Kaufvertrages davon Kenntnis hatte.

Die Beweislast hinsichtlich der Kenntnis von der Absicht des Rechnungsausstellers, die Umsatzsteuer nicht zu entrichten, kann wohl nur beim Fiskus liegen, da ein Negativbeweis des Rechnungsempfängers unzumutbar ist.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info