site by klienten-info.at

Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


Bauernstraße 9, 4600 Wels
Tel: 0043 7242 353 88 | Fax: 0043 7242 353 88 - 15
kanzlei@maerzinger.at | www.maerzinger.at

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Artikel empfehlen
Februar 2003
Lohnzettel Neu ab 1.Jänner 2003
Kategorien: Klienten-Info
 

Das Formular L 16 wurde im Zuge der Umstellung auf die gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben wie folgt neu gestaltet:

:: Zusammenfassung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrelevanten Daten

:: Unterjährige Ausstellung bei Beendigung des Dienstverhältnisses während des Jahres bis 15. des Folgemonats ist zwingend.

:: Zeitraumkonforme Ausstellung, wenn mehrere Dienstverhältnisse beim gleichen Dienstgeber in verschiedenen Perioden bestanden haben. Es darf zu keiner Summierung von Beitrags- bzw. Steuerbemessungsgrundlagen kommen.

:: Lohndatenübermittlung

  • In Papierform an das Betriebsstättenfinanzamt bis Ende Jänner des Folgejahres, wenn eine elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar ist.
  • Elektronische Übermittlung bis Ende Februar des Folgejahres entweder an die Sozialversicherungsanstalt oder die Finanzverwaltung. Wird die Lohnverrechnung händisch geführt, können die Daten über ELDA an die Sozialversicherungsanstalt bereits ab Beginn 2003 bzw. über Finanzonline aber erst ab dem zweitem Quartal 2003 übermittelt werden.
  • Elektronische Lohnzettel-Datenübermittlung für 2002 hat ausschließlich an die Finanzverwaltung zu erfolgen.
  • Betriebe mit Beitragsvorschreibung müssen ebenfalls den Lohnzettel NEU übermitteln.
  • Liegt das arbeitsrechtliche Ende eines Dienstverhältnisses im Jänner 2003, ist sowohl der Lohnzettel 2002 als auch für
    Jänner 2003 bis 15. Februar 2003 zu übermitteln.
  • Für weiterlaufende Versicherungszeiten (Urlaubs- oder Kündigungsentschädigung etc.) über den Jahreswechsel hinaus, ist ein getrennter Lohnzettel je Kalenderjahr zu übermitteln.

Bild: © Jakub Krechowicz - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info