Mag. Martina Märzinger
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Oktober 2002 |
Einheitliche steuerliche Behandlung von Kleinlastkraftwagen und Kleinbussen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht |
Kategorien: Klienten-Info |
Die in der Klienteninfo 4/2002 kritisierte unterschiedliche Behandlung der genannten Kraftfahrzeuge wurde mit Verordnung BGBL II 2002/193 und BMF-Erlass vom 15. Mai 2002 rückwirkend ab 8. Jänner 2002 (Datum des EuGH-Urteils betreffend Vorsteuerabzug) beseitigt. Entscheidend für die Anwendung des neuen Rechtes ist der Zeitpunkt der Nach dem 8. Jänner 2002 - Umsatzsteuer: Die Vorsteuer ist in voller Höhe abzugsfähig. - Einkommensteuer: Nicht anzuwenden sind: 8-jährige Afa-Nutzungsdauer, Luxustangente sowie Aktivposten bei Leasing. Vor dem 8. Jänner 2002 - Umsatzsteuer: Der Vorsteuerabzug kann nur für alle nicht rechtskräftigen Fälle in Anspruch genommen werden. Bild: © John Hurst - Fotolia |
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