Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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März 2001 |
Keine Umsatzsteuer-Nettoverrechnung bei Vorsteuerpauschalierung |
Kategorien: Klienten-Info |
Einnahmen-Ausgabenrechner dürfen die Nettomethode nur dann anwenden, wenn die Umsatzsteuer und Vorsteuer als durchlaufende Posten ertragsneutral sind. Wird die Vorsteuer pauschal ermittelt, ist nur die Bruttomethode erlaubt. Die Einnahmen bzw. Ausgaben sind inklusive Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer brutto zu erfassen (VwGH 21. Dezember 1999, 95/14/0005). Ende der beitragsfreien Mitversicherung Bild: © gratisography.com |
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