site by klienten-info.at

Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


Bauernstraße 9, 4600 Wels
Tel: 0043 7242 353 88 | Fax: 0043 7242 353 88 - 15
kanzlei@maerzinger.at | www.maerzinger.at

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Name des Empfängers:
E-Mail Adresse des Empfängers:
   
Ihr Name:
Ihre E-Mail Adresse:
Nachricht:  

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.maerzinger.at/index.php

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Fallfrist 30. Juni 2007: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2006


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:  

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Artikel empfehlen
Juni 2007
Fallfrist 30. Juni 2007: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2006
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info
 

:: Erstattung ausländischer Vorsteuern an inländische Unternehmer

Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2006 bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Im Wesentlichen sind folgende Tatbestände betroffen: Reisekosten (Hotel, Bewirtung, PKW-Miete und Treibstoff etc.) Repräsentation, Dienstleistungen (Beratung, Seminare, Kongresse, Messen etc.).
Informationen für Erstattungsmöglichkeiten aus Deutschland erhält man unter der Internetadresse www.bzst.bund.de. Der Antrag ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben.

:: Erstattung inländischer Vorsteuern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer können sich die österreichische Vorsteuer für 2006 ebenfalls bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Zuständig ist das Finanzamt Graz-Stadt (Telefon: +43/316/881-0). Bei erstmaliger Beantragung ist ein Fragebogen (Verf 18) auszufüllen. Der Antrag (U5) und eine Unternehmerbestätigung nicht älter als 1 Jahr (U70) samt Originalbelege sind einzureichen.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info