Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Oktober 2004 |
Aufwendungen für ein ordentliches Universitätsstudium |
Kategorien: Klienten-Info |
Berufstätige Studierende eines ordentlichen Universitätsstudiums können heuer erstmalig bei der Arbeitnehmerveranlagung 2004 die Studiengebühren idHv € 363,36 je Semester steuermindernd ansetzen. Bild: © NAN - Fotolia |
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