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Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


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Juli 2004
EU-Standard-Überweisung spart Kosten, auch bei den neuen Mitgliedsländern
Kategorien: Klienten-Info
 

Die EU/EWR-Länder bilden seit 1. Mai 2004 einen erweiterten einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA= Single Euro Payments Area). Grenzüberschreitende Überweisungen in Euro sind - bei Einhaltung folgender Bedingungen - kostenmäßig Inlandsüberweisungen gleichgestellt:

  • IBAN und BIC des Empfängers müssen auf der Überweisung angegeben sein.
  • Die Überweisung muss in Euro erfolgen.
  • Der Betrag darf Euro 12.500,- nicht übersteigen (ab 1.Jänner 2006 soll es zu einer Erhöhung auf Euro 50.000,- kommen)
  • Begünstigt sind diese Überweisungen nur zwischen EU/EWR-Mitgliedsländern.

Tipps:

  • Innerhalb des europäischen Zahlungsraumes tätige Exporteure sollen sich rechtzeitig um IBAN und BIC der Bankverbindung ihrer Geschäftspartner kümmern.
  • Auf den eigenen Geschäftspapieren und Rechnungsformularen sollen IBAN und BIC angegeben werden.
  • Wechsel- und Scheckzahlungen fallen nicht unter diese Begünstigung. Falls dieser Zahlungsmodus vereinbart ist, sollte die Spesenübernahme abgeklärt werden.
  • Bankomatabhebungen und Zahlungen mittels Bankkarte sind begünstigt.
  • E-Banking spart zusätzlich Zeit.

Bild: © photoGrapHie - Fotolia


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