site by klienten-info.at

Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


Bauernstraße 9, 4600 Wels
Tel: 0043 7242 353 88 | Fax: 0043 7242 353 88 - 15
kanzlei@maerzinger.at | www.maerzinger.at

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Name des Empfängers:
E-Mail Adresse des Empfängers:
   
Ihr Name:
Ihre E-Mail Adresse:
Nachricht:  

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.maerzinger.at/index.php

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Erhöhung der NoVA bei Neuwagenkäufen seit 1. September 2018


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:  

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Artikel empfehlen
Oktober 2018
Erhöhung der NoVA bei Neuwagenkäufen seit 1. September 2018
Kategorien: Klienten-Info
 

Eine EU-weite Änderung beim Messverfahren für Abgas- und Verbrauchswerte führt dazu, dass bei dem nunmehr seit 1.9.2018 zwingend anzuwendenden WLTP-Verfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) um durchschnittlich 20% höhere Werte gemessen werden. Da der Emissionswert die Bemessungsgrundlage für die NoVA bildet, kommt es dadurch faktisch zu einer Steuererhöhung. Überschlägige Schätzungen gehen von einer 2 bis 3 Prozentpunkte höheren NoVA aus. Bei einem bisher 32.700 € teuren PKW bedeutet dies etwa eine zusätzliche NoVA von 900 € und einen Anstieg des Preises auf 33.600 € für dasselbe Fahrzeug.

Auswirkungen können sich aber auch auf die Bemessungsgrundlage für den Sachbezug bei Firmenautos ergeben, wenn dadurch der Grenzwert von 124g/km überschritten wird. In diesem Fall sind dann 2% statt 1,5% der Anschaffungskosten als monatlicher Sachbezug zu versteuern bzw. der Sozialversicherung zu unterwerfen. Nicht betroffen sind Gebrauchtfahrzeuge, die eine Erstzulassung vor dem 1.9.2018 aufweisen. Bei diesen kann weiterhin nach dem bisherigen Verfahren gemessen werden.

Bild: © Wrangler - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info