site by klienten-info.at

Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH


Bauernstraße 9, 4600 Wels
Tel: 0043 7242 353 88 | Fax: 0043 7242 353 88 - 15
kanzlei@maerzinger.at | www.maerzinger.at

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Name des Empfängers:
E-Mail Adresse des Empfängers:
   
Ihr Name:
Ihre E-Mail Adresse:
Nachricht:  

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://www.maerzinger.at/index.php

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Bis 31. Mai 2003 befristete Vereinfachungsregelung zur Finanzonline-Anmeldung von Unternehmen durch Wirtschaftstreuhänder


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:  

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Steuer-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Artikel empfehlen
Mai 2003
Bis 31. Mai 2003 befristete Vereinfachungsregelung zur Finanzonline-Anmeldung von Unternehmen durch Wirtschaftstreuhänder
Kategorien: Klienten-Info
 

Die wesentliche Vereinfachung besteht im Entfall der Unterschriftsbeglaubigung der Spezialvollmacht.

Vereinfachte Anmeldung

:: Das Anmeldeformular ist vom Unternehmer zu unterzeichnen
:: Spezialvollmacht des Unternehmers an den Wirtschaftstreuhänder (ohne Beglaubigung)
:: Das Finanzamt veranlasst die Zusendung der Zugangserkennungen an den antragstellenden Unternehmer.

Vorteile für den Unternehmer

Der Zugang zur automationsunterstützten Datenübertragung ist damit neben den beratenden Berufen auch den sonstigen Unternehmungen in Bezug auf Anbringen, Erledigungen und Akteneinsicht eröffnet (z.B.Konteneinsicht, Rückzahlungen, Vorauszahlungen, Rückstandsaufgliederung, Lohnzettel, Abgabenerklärungen und Bescheide).

Bild: © Xuejun li - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Mag. Martina Märzinger Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH | Klienten-Info