Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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August 2023 | ||||||||||||||||||
Erhöhung der Kategorie-Mietzinse | ||||||||||||||||||
Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info | ||||||||||||||||||
Mit 1. Juli 2023 ist es zu einer Erhöhung der Kategorie-Mietzinse (Kategoriemieten) gekommen. Während die Kategorie-Mietzinse im letzten Jahr dreimal erhöht worden sind, erfolgte die Erhöhung für 2023 (nur) im Juni bzw. Juli. Der Kategorie-Mietzins ist die Basismiete für Mietverträge, welche zwischen 1.1.1982 und 28.2.1994 abgeschlossen wurden. Bedeutsamer Parameter für die Erhöhung der Kategorie-Mietzinse ist der 5 % - Schwellenwert, d.h. wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) um 5 % seit der letzten Anhebung gestiegen ist, kommt es zu einer Anhebung der Kategorie-Mietzinse. Die erhöhten Werte können bei Neuverträgen bereits seit Juni 2023 vereinbart werden und sind nachfolgend dargestellt. Bestehende Mietzinse können frühestens mit Juli 2023 valorisiert werden.
Bild: © Adobe Stock - Andrii Yalanskyi |
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