Mag. Martina Märzinger
Wirtschaftstreuhand - Steuerberatung GmbH
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Mai 2004 |
Neue steuerliche Direktentlastungen für Diplomaten ab 1.1.2004 |
Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info |
Umsatzsteuer :: Wohnungsmiete :: Lieferung von Kraftfahrzeugen Sonstige Steuervergütungen Neben den o.a. neuen Direktentlastungen können Diplomaten (mit Formular U 43) und ausländische Vertretungsbehörden (mit Formular U 41) für Umsatzsteuer, Elektrizitäts- und Erdgasabgabe Vergütungsanträge einbringen. Die Vergütungen sind aber jährlich begrenzt; bei der Umsatzsteuer mit € 2.900,-, bei der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe mit je € 180,-. Neu ist eine Pauschalierungsmöglichkeit pro Monat mit € 100,- für Umsatzsteuer und je € 5,- für Elektrizitäts- und Erdgasabgabe. Die steuerliche Direktentlastung für Miete und KFZ steht auch bei der Pauschalierung zu. Normverbrauchsabgabe Analog zur Entlastung der Umsatzsteuer ist bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen auch eine Direktentlastung von der NoVA vorgesehen, was auch für geleaste KFZ gilt. Bild: © a_korn - Fotolia |
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